Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, das das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unzulässig ist. Somit müssen alle seit 2008 gesammelten Daten SOFORT gelöscht werden. Grund der Unzulässigkeit ist, das die Speicherung unvereinbar mit dem Telekommunikationsgeheimnis ist.
Gleichzeitig schliessen die Karlsruher Richter aber ein Gesetz pro Datenspeicherung nicht aus, denn die Richter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage.

Mehr Informationen und die Quelle ist:  onlinekosten.de

Sollte es wirklich noch jemanden geben, der nicht weiss was die Vorratdatenspeicherung ist, kann sich hier informieren.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung

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